Dachstufen/Traglattenstufen sorgen auf einfache Weise für einen Aufstiegsweg etwa zum Schornstein. Sie dürfen bis zu einer Aufstiegshöhe von 4 Metern und bei Dachneigung bis zu 45 Grad verwendet und müssen in gerader Linie übereinander montiert werden.Verankerung muss an einer anderen Vorrichtung im Anschluss zum oberen Ende des Aufstiegswegs, etwa am Firstgeländer geschehen können.
Dachstufen/Traglattenstufen sind typengenehmigt.