Geländer (Höhe 0,5 m) an Aufstiegsluke und um Lichteinlass usw. stellt Stütze bei Auf- oder Abstieg zum oder vom Dach dar und soll verhindern, dass Dachflächen betreten werden, die für Personenlasten unzureichend sind.
Sie sind auch als Anschlageinrichtung für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zugelassen, gemäß SS831333.
Die Falzhalterung ist drehbar und wird verwendet, wenn eine Falz einen Winkel hat, der von den anderen abweicht, etwa zwischen Dächern mit Gefälle in unterschiedliche Richtungen.