Nach geltender EU-Gesetzgebung können Produkte nur mit CE-Kennzeichnung versehen werden, wenn für sie ein von der EU zugelassener gemeinsamer Standard gilt.
Bei sonstiger Kennzeichnung gilt, dass das Produkt ein Zertifikat (Typengenehmigung) erhalten muss, das von einem Institut o. Ä. ausgefertigt ist, das akkreditiert ist, Prüfung durchzuführen und gültige Dokumentation auszufertigen.
Leistungserklärungen sollen Information darüber enthalten, wie das Produkt zu identifizieren ist, für welche Anwendung es vorgesehen ist, wie der Hersteller erreicht werden kann, wie und von wem die Leistung beurteilt werden kann sowie welche Eigenschaften, Standards oder Normen es erfüllt.
In unserer Broschüre Dokumentation haben wir Typengenehmigungen und Leistungserklärungen sämtlicher Produkte gesammelt, für die eine Form von Standard oder Norm gilt.
Conformité Européenne
Bauprodukte mit CE-Kennzeichen entsprechen europäischem Standard und sind als Anschlageinrichtung für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zugelassen.
Technical Research Institute of Sweden (SP)
Bauprodukte mit P-Kennzeichen entsprechen schwedischem Standard (SS) und sind, ausser dem Gleitschutz für Anlegeleiter, als Anschlageinrichtung für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zugelassen.
Österreichisches Normungsinstitut (ÖN)
Betrifft Schneeschutzsysteme bei Dachneigung bis zu 60° gemäß dem österreichischen Standardisierungsinstitut. Wird von Ländern um die Alpen befolgt.