Schutzgeländer zur Verhinderung von Fall
Schutzgeländer sowie Geländer um Luken und schwache Dachflächen
Mit Schutzgeländer ist ein etwa 1 Meter hohes Geländer mit mindestens einem stabilen Oberrohr und einem stabilen Mittelrohr gemeint. Es soll verhindern, dass jemand außerhalb eines sicheren Gebiets gelangt, und funktioniert als Stütze, wenn man in seiner Nähe entlanggeht.
Dies mag besonders geeignet sein, wenn Personal ohne größere Höhenerfahrung und persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz Wartung und Unterhalt an Vorrichtungen auf dem Dach ausführen soll.
Laufstege, Dachleitern und Arbeitsplattformen können mit Schutzgeländern versehen werden. Vorausgesetzt, dass sich die ungeschützte Seite von Laufsteg oder Dachleiter nicht zu nahe einer offenen Kante oder des Firsts befindet, kann das Schutzgeländer zugelassenen (kollektiven) Fallschutz darstellen, sodass persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz nicht benutzt werden muss, wenn Laufsteg/Dachleiter betritt.
Auch ganze Dächer, vor allem mit geringer Neigung, können mit Schutzgeländer an der Dachkante versehen werden, wobei jeder Aufenthalt innerhalb des Geländers ohne persönliche Schutzausrüstung geschehen kann.
Schutzgeländer
Laufsteg und Dachleiter können durch Schutzgeländer ergänzt werden. Dadurch braucht man nicht mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz verankert zu sein.
Geländer um Dachluke und -fenster
Dachflächen, die keine Personenlast tragen, müssen durch Geländer umzäunt sein. Fest installierte und deutlich angebrachte Warnungen müssen an der Aufstiegsstelle vorhanden sein. Bei Bedarf auch eine Dachskizze/Zeichnung.