Geländer um Aufstiegsluke, Dachfenster und andere schwache Flächen, die keine Personenlast tragen können, sollen die Erreichbarkeit verhindern. Sie stellen auch eine Stütze bei Aufstieg zum Dach oder Abstieg vom Dach dar. Die Höhe beträgt 0,5 m; Stabilität und Energieaufnahme reichen, um Belastungen einschließlich Fall zu bewältigen, die bei Verankerung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz vorkommen können.