Wartung/Kontrolle
Der Gebäudeeigner ist verpflichtet, Aufsicht zu führen und Maßnahmen zu ergreifen, sodass Funktionen und Vorrichtungen auf dem Dach erhalten bleiben. Haben das Dach oder dessen Sicherheitsvorrichtungen ernsthafte Mängel, dürfen sie nicht betreten/angewendet werden, sondern andere, sichere Methoden müssen ergriffen werden.
Bei Kontrolle von Dach und Dachsicherheit, etwa vor Vertrag über Schneeräumung, kann ein entsprechendes Protokoll erstellt und ein Schild an den Aufstiegsstellen montiert werden. Falls das Protokoll komplett ist, kann es dann für andere Berufsgruppen gelten, die während der gültigen Zeit das Dach betreten.
Nicht vergessen
Auch die Kontrollarbeit muss auf sichere Weise und von Personen mit geeigneter Ausbildung und Ausrüstung durchgeführt werden. Vor der Anwendung stets die Ausrüstung kontrollieren. Gewährleisten Sie z. B. die Haltbarkeit der Anschlageinrichtungen, ehe sich jemand mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz verankert.
Weiter Informationen über Wartung und Kontrolle finden Sie unter Risikoanalyse – Inventur und Beurteilung.