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Wartung/Kontrolle

Der Gebäudeeigner ist verpflichtet, Aufsicht zu führen und Maßnahmen zu ergreifen, sodass Funktionen und Vorrichtungen auf dem Dach erhalten bleiben. Haben das Dach oder dessen Sicherheitsvorrichtungen ernsthafte Mängel, dürfen sie nicht betreten/angewendet werden, sondern andere, sichere Methoden müssen ergriffen werden. 

Bei Kontrolle von Dach und Dachsicherheit, etwa vor Vertrag über Schneeräumung, kann ein entsprechendes Protokoll erstellt und ein Schild an den Aufstiegsstellen montiert werden. Falls das Protokoll komplett ist, kann es dann für andere Berufsgruppen gelten, die während der gültigen Zeit das Dach betreten. 

 

Nicht vergessen

Auch die Kontrollarbeit muss auf sichere Weise und von Personen mit geeigneter Ausbildung und Ausrüstung durchgeführt werden. Vor der Anwendung stets die Ausrüstung kontrollieren. Gewährleisten Sie z. B. die Haltbarkeit der Anschlageinrichtungen, ehe sich jemand mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz verankert. 

Weiter Informationen über Wartung und Kontrolle finden Sie unter Risikoanalyse – Inventur und Beurteilung. 

Anforderungen an Wartung/Kontrolle 

Arbeitgeber von Angestellten, die Arbeiten auf dem Dach ausführen sollen, sind verpflichtet, vor der Arbeit dafür zu sorgen, dass Dach und Aufstiegswege usw. kontrolliert werden, sodass die Arbeit auf sichere Weise ausgeführt werden kann. 

Sind Kamin und Schornstein vorhanden, die entrußt werden müssen, ist der Gebäudeeigner verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Brand vorgebeugt wird. Daher muss er zusehen, dass der Schornsteinfeger seine Arbeit sicher ausführen kann. Das heißt, der Schornsteinfeger muss sicher auf das Dach und zum Schornstein kommen und die Entrußung sicher durchführen können. 

Gewisse Dachsicherheitsvorrichtungen müssen gemäß Standard jedes Jahr oder vor Anwendung kontrolliert werden. Hierzu gehören z. B. Seil- und Schienensysteme zur Anschlageinrichtung für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz.

Neu gebaute Häuser und neu gedeckte Dächer müssen einen Wartungsplan haben. 

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