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Feste senkrechte Leitern

Fassadenleiter empfiehlt sich bei Aufstiegshöhen oder Ebenenwechseln von 5-8 Metern. 

Fassadenleiter über 4 Meter muss die Möglichkeit haben, Anschlageinrichtung für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zu sein. Um akzeptable Haltbarkeit der Fassadenleiter zu garantieren, ist es meistens zweckmäßig, sie mit der Dachleiter zu verbinden. Dies kann durch Handführung und Seil zum Dach oder zur Dachleiter geschehen. 

Rückenschutz ist nicht als Fallschutz gemäß Vorschrift AFS 1999:3 zulässig.

Nicht vergessen

Rückenschutz ist kein Fallschutz

Rückenschutz kann vorhanden sein, um das Sicherheitsgefühl beim Klettern auf der Leiter zu erhöhen.

Rückenschutz ist jedoch nicht als Fallschutz gemäß AFS 1999:3 zugelassen, weshalb persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, etwa Sprossenhaken, oder solche Ausrüstung und senkrechte feste Seil- oder Schienensysteme benutzt werden müssen. 

Feste Seil- oder Schienensysteme sind aus ergonomischen Gründen zu empfehlen. 

Bitte beachten, dass die senkrechte Leiter für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz geeignet sein muss. Befestigung an der Fassade oder an Dach oder Dachstufen kontrollieren. 

Etwa 3 m über dem Boden enden

Die Fassadenleiter soll unten etwa 3 m über dem Boden enden, um das Risiko zu verringern, dass Unberechtigte sich auf Leiter und Dach begeben. 

Die zugehörige lose Leiter muss der Fassadenleiter dort angepasst sein, wo eine feste Einhängevorrichtung für die lose Leiter vorhanden ist.

Die lose Leiter soll so aufbewahrt werden, dass Unberechtigte sie nicht anwenden können. Auf eingezäuntem Gelände darf die Fassadenleiter bis zum Boden reichen. Die unterste Sprosse soll sich dabei etwa 300 mm über dem Boden befinden. 

Mehr Sicherheit beim Übergang

Um die Sicherheit beim Übergang zu Dachleiter, Laufsteg oder Dach zu erhöhen, muss eine Handführung vorhanden sein. 

Der freie waagerechte Abstand zwischen diesen muss mindesten 600 mm betragen. 

Wenn die Handführung an die Fassadenleiter montiert ist, muss sie mit einer Vorrichtung auf dem Dach verbunden sein. 

Fassadenleiter so montieren

Die Fassadenleiter so montieren, dass ihre oberste Sprosse etwa 30 mm über die Dachkante hinausragt oder dass entsprechende akzeptable Stütze für den Fuß vorhanden ist. 

Sie muss auch so angebracht sein, dass der Übergang zu Dachleiter oder anderer Vorrichtung leicht geschehen kann. Höchster zugelassener Abstand 450 mm. Schrittmaß höchstens 600 mm. 

Anforderungen an Fassadenleiter

Die Leiter muss SS 831340 entsprechen. Fallschutz in Form von Seil- oder Schienensystem muss Fallprobe gemäß SS EN-516 halten sowie einen Höchstabstand zwischen den Stopppunkten von 300 mm haben. 

Die feste senkrechte Leiter muss oben mit 1 Meter hoher Handführung bei Zwischenräumen von etwa 600 mm versehen werden. 

Um akzeptable Haltbarkeit der Fassadenleiter zu garantieren, muss sie mit der Dachleiter verbunden werden. 

Was gilt bei vorhandenen Fassadenleitern? 

Die Leiter muss SS 831340 entsprechen und kann einen Rückenschutz nach selbem Standard haben. Der Rückenschutz ist nicht als Fallschutz zugelassen und kann nicht mit Fallschutzschiene kombiniert werden. 

Vorhandene ältere Fassadenleitern sind nicht konstruiert, um als Anschlageinrichtung für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zu dienen, etwa Sprossenhaken in doppelten Koppelschlaufen, weshalb unten angegebenen Verfahren notwendig ist. 

Es ist gestattet, dass eine Person auf so sichere Weise wie möglich zur Dachleiter oder zum Dachfirst steigt und dort eine feste Anschlageinrichtung montiert, an die man dann ein festes oder vorläufiges Verankerungsseil oder ähnliches montiert. So schnell wie möglich wird die Fassadenleiter so angebracht, dass sie als Anschlageinrichtung für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz dienen kann oder dass diese Ausrüstung in besonderer Vorrichtung verankert werden kann. 

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