Zutrittswege auf dem Dach
Auf allen Gebäuden müssen stets Dachstufen/Dachleitern und/oder Laufstege als Zutritt zu Vorrichtungen auf dem Dach, die Wartung und Unterhalt erfordern, vorhanden sein. Dies gilt, falls die Dachneigung stärker als 6 Grad ist oder das Dach eine rutschige Oberfläche hat und die Fallhöhe mehr als 2 Meter beträgt.
Waagerechter Zutrittsweg
Laufsteg ist hauptsächlich für waagerechte Montage vorgesehen.
Bei Dachneigung bis zu 15 Grad wird der Laufsteg auch in Richtung des Dachgefälles verwendet.
Einzelne Dachtritte
Einzeltritt können auf dem Dach angewendet werden, wo die Fassadenhöhe nicht mehr als 4 Meter und die Dachneigung höchstens 45 Grad beträgt.
Achtung! Die Einzeltritte sind nicht als Anschlageinrichtung für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz vorgesehen.