Senkrechter Aufstieg
In erster Linie fest montierte Dachleiter verwenden.
Bei Dachneigung von 8 bis 45 Grad werden Stufenleitern, über 25 Grad Sprossenleitern verwendet.
In erster Linie fest montierte Dachleiter verwenden.
Bei Dachneigung von 8 bis 45 Grad werden Stufenleitern, über 25 Grad Sprossenleitern verwendet.
Stufenleitern müssen Typ B gemäß SS-EN 12951 Klasse 2 entsprechen. Die Stufen sind 80 mm tief.
Sprossenleitern müssen Typ A gemäß SS-EN 12951 Klasse 2 entsprechen.
Klasse 2 bedeutet, dass sie zur Verankerung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz vorgesehen und ausreichend sind. Es ist möglich, Dachleitern als Verankerung zu benutzen, indem Leiterhaken zur Anwendung kommen, das heißt eine Y-förmige doppelte Koppelleine mit Falldämpfer, mit der man abwechselnd an den Streben und den Sprossen der Leiter verankert ist. Dies ist bei kurzen Leitern akzeptabel, aber bei längeren muss aus ergonomischen und praktischen Gründen ein Seil- oder Schienensystem verwendet werden.
Die Dimensionierung der Befestigung von Dachleitern richtet sich nach jeweiliger Schneelast, da sich Schnee und Eis auf ihnen ansammeln können. Weitere Befestigungen können erforderlich sein, oder die Montage von Schneefängern/Schneegleithindernissen im Anschluss an die Leiter.
Dachleitern können mit Schutzgeländer versehen werden. Um als Fallschutz zugelassen zu werden, muss jedoch Folgendes erfüllt sein: Bei Neigung unter 30 Grad dürfen Dachleitern mit Schutzgeländer lang sein. Bei Dachneigung über 30 Grad darf die Länge der Dachleiter höchsten 4 Meter betragen. In diesem Fall muss ein Schutzgeländer an der Unterkante, etwa im Anschluss an einer Ruhefläche neben einer Aufstiegsluke oder am Übergang zur nächsten Dachleiter vorhanden sein.