Anforderungen an fest montierte Seile/Schienen
Seile oder Schienen, die an Laufstege montiert sind, müssen SS-EN 516 Klasse 2, Dachleitern SS-EN 12951 Klasse 2, Firstgeländer SS 831331 und Schneefänger SS 831335 entsprechen.
Ein neuer Europastandard wird erarbeitet. Bis dahin gelten folgende Höchstabstände zwischen den Stoppern von Gleitschlössern/Gleitern an Seilen oder Schienen:
- Seil oder Schiene montiert mit 0-15 Grad - 2,5 Meter, falls man seitlich auf Dachgefälle arbeiten können muss.
- Seil oder Schiene montiert mit 15-45 Grad Neigung - 1,2 Meter
- Seil oder Schiene montiert mit 45 Grad Neigung - 0,3 Meter
- Seil oder Schiene montiert näher als 2 Meter an Dachkante - 0,3 Meter.
Seil oder Schiene auf senkrechter Leiter müssen SS-EN 353 entsprechen.
Nicht vergessen
Bei Benutzung von Schiene/Seil für Arbeit abseits von Aufstiegsweg muss dieser auf der Seite montiert sein, wo die Arbeit geschieht; oder so platziert, dass doppelseitige Anwendung möglich ist.
Bei Montage auf Laufsteg am First muss das Seil etwa 2 m vom Giebel des Gebäudes enden.
Bei Montage von Seil auf Firstgeländer/Schneefänger muss es 2 Meter von Dachkante enden.
An Aufstiegsstellen muss Information vorhanden sein über: wann und von wem Vorrichtung montiert wurde, wann sie zuletzt kontrolliert und zugelassen wurde, Anzahl der Personen, die gleichzeitig das Seil-/Schienensystem pro Einheit anwenden dürfen (z. B. total, per Meter, zwischen Konsolen/Befestigungen).
Falls besondere Gleitschlösser verwendet werden sollen, müssen mindestens zwei von ihnen an Seil oder Schiene zugänglich sein. Weitere Anwender müssen sich in anderer Weise sichern können.