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Lose Leiter mit fester Einhängevorrichtung

Bodenleiter (lose) kann bis zu Aufstiegshöhe 5 Meter angewendet werden. 

Dazu ist feste Einhängevorrichtung gemäß SS 8313 42:2014 an Traufe/Dachkante notwendig, und die Leiter muss EN 131, SS 2091 oder INSTA 650 entsprechen.

Leiter über 4 m muss unten mit breiteren Sprossen versehen sein.

Nicht vergessen

Einhängevorrichtung für lose Leiter muss in der Regel so angebracht sein, dass die Bodenleiter neben der Dachleiter und in direktem Anschluss zu ihr steht. Oben soll die Bodenleiter dabei etwa 1 m über die Dachkante/Traufe ragen. Bei Dachneigung über 45 Grad soll die Einhängevorrichtung so angebracht sein, dass die lose Leiter genau unter der Dachleiter steht. Dabei soll die oberste Sprosse der Bodenleiter gegen die Einhängevorrichtung gelehnt sein.

Einseitige Einhängevorrichtungen müssen so montiert sein, dass die anliegende Leiter nicht kippen kann, das heißt, die Seitenstreben der Leiter müssen an der Dachkante oder ähnlichem aufliegen.

Breitere Sprossen werden auch bei niedrigeren Aufstiegshöhen als 4 m empfohlen. 

 

Anforderungen an feste Einhängevorrichtung

Feste Einhängevorrichtung zugelassen nach Standard SS 831342:2014, muss außerdem bei Typenprüfung 150 kg halten, ohne dass die Leiter sich lockert.

Was gilt für vorhandene Einhängevorrichtungen? 

Vorhandene feste Einhängevorrichtungen, zugelassen nach früherem Standard SS 831342 Ausgabe 2 und älter, dürfen nur bis zu einer Aufstiegshöhe von 4 m angewendet werden. Sie müssen bei Prüfung vor Ort eine hängende Last von 80 kg bewältigen. 

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