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Aufstiegsluke

Geländer um Aufstiegsluke hat die Funktion, Stütze und Handführung bei Auf- und Abstieg durch die Luke darzustellen. 

Aufstieg zum Dach sollte in den meisten Fällen vom Inneren des Gebäudes durch Aufstiegsluke geschehen. Bei Aufstiegshöhen mit Fassadenhöhe über 8 Meter ist dies die einzige Alternative. 

Die Aufstiegsluke kann auf waagerechten und fallenden Dachflächen bis zu 45 Grad sitzen und heißt dann Aufstiegsluke Dach. Bei steileren Dächern (mehr als 45 Grad) und an Wänden heißt sie Aufstiegsluke Wand. 

 

 

Anforderungen an Aufstiegsluken für Dach und Wand 

Aufstiegsluke für Dach und Wand. Für Dächer müssen die Maße mindestens 700 x 900 mm betragen. Bei Dachneigung über 45 Grad wird Aufstiegsluke für Wand mit den Maßen 700 x 2100 mm (doch mindestens 1200 mm) empfohlen. Die Luke muss in geöffneter Lage festzusetzen sein. 

Das Geländer um die Aufstiegsluke hat die Funktion, Stütze und Handführung bei Auf- und Abstieg durch die Luke darzustellen. 

Laufsteg oder Dachleiter sollen sich in der Nähe der Aufstiegsluke befinden, höchsten 450 mm entfernt (Schrittmaß höchstens 600 mm). 

Wenn möglich, Ruhestelle anbringen, etwa einen Laufsteg mit Geländer unterhalb der Luke, zum sicheren und einfachen Auf- und Abstieg. 

Anforderungen an Geländer um Aufstiegsluke

Das Geländer soll den Anforderungen in SS 831333:2014 genügen. Sie müssen 500 mm hoch sein und Anschlageinrichtung für persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz bieten. 

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